• Nur das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.

  • Das Volk ist der Souverän. Der Souverän schützt das Volk. Das Volk und der "Volkssouverän" sind souveräner und einziger Träger der Staatsgewalt.
  • Das Volk wählt, überwacht und entlässt seine Vertreter (Philosophenherrscher nach Platon).
  • Ein Staat besteht aus einem Staatsvolk, einem abgegrenzten und geschützten Staatsgebiet und einer Staatsgewalt. Das Staatsvolk sind nicht illegale Einwanderer, Gäste, Asylsuchende oder Staatsbürger anderer Nationen. Ausgewählte Zuwanderer können, nach Schweizer Vorbild, eingebürgert werden und so aktives (aber kein passives) Wahlrecht erhalten.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts und erlaubt es einem Volk frei über seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Wir lehnen die Vorstellung ab, daß die repräsentative Demokratie die ultimative Herrschaftsform sei.
  • Eine Aushöhlung dieser Grundsätze über supranationale Organisationen (UNO, NATO, EU) gilt als ausgeschlossen. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft in supranationalen Organisationen kritisch zu überprüfen und wenn notwendig aufzukündigen. 
  • Wir orientieren uns an einem humanistischen Menschenbild und an christlich-westlichen Werten, unter Beibehaltung des Säkularimus. Wir bekennen uns zu einem positiven Christentum und lehnen den politischen Missbrauch des Religionsbegriffs ab. Die Familie (Vater, Mutter, Kinder) hat als kleinste wachstumsfähige Entität einen besonderen Stellenwert für unseren Bestand und steht unter besonderem Schutz.
  • Die Gewaltenteilung (Exekutive, Judikative, Legislative, Medien) und die Einhaltung des Grundgesetzes (später Verfassung) muß in jedem Fall gewährleistet sein. Die Deutungshoheit über das Grundgesetz liegt nicht ausschließlich beim aktuell eingesetzten Richter des Bundesverfassungsgerichts.
  • Die Bürger sind mündig und sollen bei bedeutenden politischen Fragen in den Entscheidungsprozess (Volksbefragung) eingebunden werden.
  • Der Staat muss dem Bürger dienen und sich nicht am Bürger bedienen. Der Staat ist kein Selbstzweck und auch kein Handlanger internationaler Hochfinanz. Die Verwaltung soll möglichst schlank, effizient und bürgernah agieren.
  • Jeder Bürger soll das Recht auf ein würdiges Leben in der Gemeinschaft, von der Wiege bis zur Bahre, haben. Es besteht ein Grundrecht auf Wohnraum und Nahrung, aber kein Recht auf Arbeit, da die Vollbeschäftigung in einer technisch hochentwickelten Gesellschaft illusorisch ist.
  • Ein Gesundheitssystem soll die Menschen gesund erhalten und jedem Bürger zugänglich sein. Die Stärke eines Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.
  • Der Souverän lebt Werte vor und definiert damit die Leitkultur.

  • Unser Wertegerüst besteht aus acht Primärwerten. Die nachfolgenden Werte sind eine Arbeitshypothese:

          1.) Anständigkeit

 

          2.) Ehrlichkeit

 

          3.) Fleiß

 

          4.) Freiheit

 

          5.) Gerechtigkeit

 

          6.) Integrität

 

          7.) Mut

 

          8.) Solidarität